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Bauamt der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha
Sehr geehrte Bauwerber!
Von Seiten des Bauamtes der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha möchte wir Sie darauf hinweisen, dass am 01. Februar 2015 in Niederösterreich für die Umsetzung von Bauvorhaben folgende neue gesetzliche Grundlagen in Kraft getreten sind:
- NÖ Raumordnungsgesetz 2014- NÖ Bauordnung 2014- NÖ Bautechnikverordnung 2014- OIB-Richtlinien 1-6 in der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014- Bebauungsvorschriften ab 2020
Im Rechtsinformationssystem (RIS) kann in die neuen Landesgesetze Einsicht genommen werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Einreichunterlagen (Einreichplan, Baubeschreibung, Energieausweis, Aufstellungen und Berechnungen, usw.) bereits nach den neuen gesetzlichen Grundlagen erstellt werden müssen und dass auch alle erforderlichen Beilagen die entsprechenden Informationen und Inhalte aufweisen.
Für folgende Bereiche stehen Ihnen Informationen zur Verfügung:
- Bewilligungspflichtige Vorhaben- Anzeigepflichtige Vorhaben - Meldepflichtige Vorhaben - Bewilligungs,- anzeige- und meldefreie Vorhaben - Erforderliche Antragsbeilagen nach § 18- Bauplan
Formulare:
- Bauansuchen - Bauansuchen vereinfacht nach § 18 Abs. 1a - Bauanzeige - Meldung- Baubeginnsanzeige MIT Bauführerbekanntgabe - Baubeginnsanzeige OHNE Bauführerbekanntgabe- Bauführerbekanntgabe - Bescheinigung des Bauführers- Fertigstellungsanzeige
Als Bauwerber/ Antragsteller drucken Sie bitte die notwendigen Formulare aus und füllen diese (mit Hilfe Ihres Planers/Bauführers) vollständig aus.
Alle ausgefüllten Formulare und erforderlichen Unterlagen sind – im Original – am Postweg zu übermitteln oder direkt im Bauamt der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha abzugeben.
Nutzen Sie die Möglichkeit eines Gespräches mit einem Mitarbeiter des Bauamtes der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha, Fragen betreffend Bauanzeigen und bewilligungspflichtigen Vorhaben können hier bereits im Vorfeld erörtert werden.
TERMINVEREINBARUNG UNBEDINGT ERFORDERLICH!