Flächenwidmungsplan


Der Flächenwidmungsplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet und wird auf Basis des Katasterplanes (Grundstücksplan) erstellt. Er ordnet jedem Grundstück eine bestimmte Widmung zu, die festlegt, wie das Grundstück genutzt werden kann und darf (Bauland, Grünland/Freiland, Verkehrsfläche, andere Spezifizierungen). Für die Erteilung einer Baubewilligung ist in den meisten Fällen eine Baulandwidmung erforderlich. Der Flächenwidmungsplan unterliegt der Aufsicht durch die NÖ-Landesregierung, welche den Plan nach fachlicher und rechtlicher Prüfung auf Übereinstimmung mit dem zugrundeliegenden Gesetz zu genehmigen oder zu versagen hat.
Da die Gesetzgebung zur Örtlichen Raumplanung und zu den damit verbundenen Flächenwidmungsplänen in Österreich in der Kompetenz der Länder liegt, gibt es demnach neun verschiedene Raumordnungsgesetze mit jeweils unterschiedlichen Festlegungen betreffend der Inhalte und der Darstellung der Pläne samt Verordnungswortlaut

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Übersichtskarte des Flächenwidmungsplanes

Hinweis

Die online-Darstellung des Flächenwidmungsplanes dient lediglich der Veranschaulichung der Lage der Liegenschaften in Zusammenhang mit der Widmung. Die Haftung in Bezug auf Rechtsicherheit und Datengenauigkeit wird ausgeschlossen. Der derzeit rechtskräftige Flächenwidmungsplan ist zur Einsichtnahme im Gemeindeamt aufliegend.
 
Nachstehend finden sie die drei Planabschnitte des Flächenwidmungsplanes (Wilfleinsdorf, Bruck und Bruck-Ost), zur Ansicht klicken sie bitte auf den jeweiligen Abschnitt, der Plan wird in einem eigenen Fenster in pdf-Format geöffnet.

Blatt 1 (Wilfleinsdorf)

Blatt 2 (Bruck)

Blatt 3 (Bruck Ost)

Beschreibung und nähere Erklärung Fläwi und BB auf der Land NÖ Homepage
http://www.noe-gestalten.at/serien/Fallen_fuer_hausbauer.pdf